Psychotherapie

Unser Praxisangebot richtet sich an erwachsene Menschen, die an einer psychischen Störung erkrankt sind oder sich in einer herausfordernden Lebenssituation befinden. Dabei schauen wir ganz nach den Bedürfnissen unserer Patient:innen. Zu Beginn sammeln wir in einem ersten Schritt die Schwierigkeiten, besprechen das gemeinsame Vorgehen und definieren die Ziele.

Wir begleiten Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen, z.B. bei:

  • Ängsten, Panik und anhaltender Unruhe
  • Niedergeschlagenheit, Stress und Erschöpfung
  • belastenden Lebenssituationen (Beziehungen, Beruf, Verlust)
  • Selbstwertproblematik und innerer Orientierungslosigkeit
  • interaktionelle Schwierigkeiten
  • Identitäts- und Sexualitätsfragen

Gemeinsam erarbeiten wir Wege, um Ihre Ressourcen zu stärken und langfristige Veränderungen zu ermöglichen.

Tarife

Grundversicherung
Um eine Psychotherapie über die Grundversicherung abzurechnen, muss eine psychische Störung festgestellt werden können (Diagnose nach ICD-10/11).

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell in der Psychotherapie, dass heisst psychotherapeutische Leistungen werden direkt über die Grundversicherung abgerechnet. Dazu braucht es vor dem ersten Gespräch eine ärztliche Anordnung, die von einer Fachärzt:in (Hausärzt:innen, Psychiater:innen, Fachärzt:innen mit dem Titel „Psychosomatik“, Fachärzt:innen mit dem Titel „Allgemeine Innere Medizin“) ausgestellt werden muss. Die Anordnung umfasst zunächst 15 Sitzungen, welche nach Absprache zwischen Patient:in und Therapeutin um weitere 15 Sitzungen verlängert werden kann. Das notwendige Anordnungsformular finden sie hier.

Sollte eine Fortführung der Therapie nach 30 Sitzungen erforderlich sein, kann in Zusammenarbeit mit anordnender Ärzt:in/Psychiater:in ein Verlängerungsantrag bei der Krankenkasse eingereichte werden.

Selbstzahlende
Es steht Ihnen frei, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Im Einzelsetting beträgt der reguläre Satz CHF 180 für 60 Minuten. Dies ist angelehnt an die Tarifempfehlungen der Föderation Schweizer Psychotherapeut:innen.

Zusatzversicherung
In unserer Praxis ist nicht möglich die Therapie über die Zusatzversicherung abzurechnen.

Bedingungen
Bei Beginn der Therapie wird mit Ihnen der Ablauf und die individuellen Vereinbarungen in Bezug auf Abrechnung und Datenverarbeitung abgesprochen. Anbei finden Sie unsere Praxisregularien. *DATEI EINFÜGEN*

Absage
Absage sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei. Kurzfristige Absagen unter 24 Stunden führen zu einer Gebühr von CHF 100 für Einzelsitzungen. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag berechnet.