Angebot

Unsere Praxis richtet sich an erwachsene Menschen, die an einer psychischen Störung erkrankt sind oder sich in einer herausfordernden Lebenssituation befinden. Das Angebot richtet sich dabei ganz nach den Bedürfnissen unserer Patient*innen. Gemeinsam sammeln wir in einem ersten Schritt die Schwierigkeiten, besprechen das gemeinsame Vorgehen und definieren die Ziele.

Wir begleiten Erwachsene in unterschiedlichen Lebenslagen, z.B. bei:

  • Ängsten, Panik oder anhaltender Unruhe
  • Niedergeschlagenheit, Depression oder Erschöpfung
  • belastenden Lebenssituationen (Beziehungen, Beruf, Verlust)
  • Selbstwertthemen oder innerer Orientierungslosigkeit
  • Identitäts- und Sexualitätsfragen

Gemeinsam erarbeiten wir Wege, um Ihre Ressourcen zu stärken und langfristige Veränderungen zu ermöglichen.

Tarife

Grundversicherung
Seit dem 1. Juli 2022 werden psychotherapeutische Leistungen von der Krankenkasse übernommen. Vor dem ersten Gespräch ist jedoch eine ärztliche Verordnung für 15 Sitzungen erforderlich (durch Hausärzt:innen, Psychiater:innen, Fachärzt:innen mit dem Titel Psychosomatik oder im Rahmen einer Krisenintervention von maximal 10 Sitzungen durch Fachärzt:innen). Eine Verlängerung um weitere 15 Sitzungen bedarf nach Absprache mit der Patientin/dem Patienten wieder einer Anordnung. Bei Indikation für die Weiterführung der Psychotherapie nach insgesamt 30 Sitzungen, wird die Psychotherapeutin eine Fallbeurteilung mit einer Psychiaterin/einem Psychiater und der Hausärztin/dem Hausarzt schreiben und bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache beantragen. Ein Anordnungsformular muss vor Beginn der Behandlung durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt ausgefüllt und unterschrieben werden und an die Psychotherapeutin geschickt oder abgegeben werden.

Selbstzahlende
Es steht Ihnen frei, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Im Einzelsetting beträgt der reguläre Satz CHF 190 für 60 Minuten. Für Familien- und Paargespräche beträgt der reguläre Satz CHF 250 für 90 Minuten. Diese Zeitangaben beinhalten sowohl die direkte Gesprächszeit als auch die notwendige Vor- und Nachbereitung.

Zusatzversicherung
Es ist nicht möglich die Therapie über die Zusatzversicherung abzurechnen.

Bedingungen
Bei Beginn der Therapie wird mit Ihnen der Ablauf und die individuellen Vereinbarungen in Bezug auf Abrechnung und Datenverarbeitung abgesprochen. Anbei finden Sie unsere Praxisregularien. *DATEI EINFÜGEN*

Absage
Absage sind bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei. Kurzfristige Absagen unter 24 Stunden führen zu einer Gebühr von CHF 100 für Einzelsitzungen. Bei Nichterscheinen wird der volle Betrag berechnet.